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Informationen zum Covid 19 während Ihres Aufenthalts in Santa Cruz

Die Hauptstadt von Teneriffa hat sich auf die neue Normalität eingestellt und auf die Besucher vorbereitet, die eine andere Hauptstadt mit Natur, Strand und Shopping kennen lernen möchten. Wenn Sie sich auf unseren Straßen und offenen Plätzen bewegen, halten Sie bitte immer einen Abstand von 1,5 m von anderen Personen ein.

Obligatorische Verwendung der Alltagsmaske:

Im Luft-, See-, Bus- oder Straßenbahnverkehr sowie im öffentlichen und privaten Verkehr, wenn die Insassen der Fahrzeuge nicht zusammen in einem Haushalt leben.

In allen medizinischen Zentren müssen sowohl Patienten als auch Familienangehörige und Besucher eine hygienische oder chirurgische Maske tragen. Sollten diese Personen keine Maske tragen, bzw. ist nicht gewährleistet, dass es sich bei ihrer Mund-Nasen-Bedeckung um eine hygienische oder chirurgische Maske handelt, wird eine solche am Eingang des Zentrums zur Verfügung gestellt.

Bei Einzelsportarten im Freien muss während der Ausübung des Sports und unter der Voraussetzung, dass ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, eingehalten werden kann, keine Atemmaske getragen werden.

Alle Personen, Kinder über 6 Jahre inbegriffen, müssen eine Mundschutzmaske unter folgenden Voraussetzungen verwenden:

In öffentlichen Durchgangsbereichen, in öffentlichen Bereichen und in allen geschlossenen Räumen für die Öffentlichkeit bestimmt oder öffentlich zugänglich, auch wenn der Mindestsicherheitsabstand von 1.5 Metern zwischen den Benutzern eingehalten werden kann.

In allen geschlossenen Räumen für die Öffentlichkeit bestimmt oder öffentlich zugänglich, unabhängig davon, ob der Mindestsicherheitsabstand von 1.5 Metern zwischen den Benutzern eingehalten werden kann.

In Gastwirtschaften, Restaurants und Terrassen sowie in Bars und Strand-Restaurants:

Es soll stets einen Sicherheitsabstand von 1.5 Metern zwischen Tischen und Tischgruppen, an der Theke, zwischen Benutzern oder Gruppen eingehalten werden. Die Höchstzahl pro Tisch oder Tischgruppe innen und draußen beträgt 10 Personen. Die Größe des Tisches oder der Tischgruppe soll für die Personenzahl angemessen sein, indem den Sicherheitsabstand zwischen Personen eingehalten werden kann. Im Restaurant sollen die Kunden am Eingang warten, bis das Personal sie einen gereinigten und desinfizierten Tisch zuweist. Die Öffnungszeit der Gaststättenbetriebe wird bis auf 1:00 am begrenzt, ohne dass neue Kunden ab 00:00 Uhr eingelassen werden können.

Die Pflicht einer Mundschutzmaske zu tragen ist nur beim Verzehr von Speisen und Getränken in Gaststätten, Hotels, Restaurants, Bars und Cafeterias ausgeschlossen.

In Naturbereichen, in öffentlichen Bereichen außerhalb von Ortschaften ist die Mundschutzmaske nur ausgeschlossen, wenn der Zustrom von Personen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 Metern ermöglicht.

Am Strand und in Schwimmbäder ist die Mundschutzmaske nur ausgeschlossen beim Baden, wenn man auf einen bestimmten Platz bleibt und solange man den Mindestsicherheitsabstand zwischen den Personen, die nicht Mitbewohner sind, gewährleisten kann. Die Mundschutzmaske soll jedoch für Zugänge, Befördern und Spaziergänge innerhalb dieser Bereiche oder Anlagen benutzt werden.

Die Mundschutzmaske soll richtig verwendet werden und stets die Nase und den Mund komplett decken. Dazu soll sie korrekt an Nase und Kinn angepasst sein, um den Auswurf von Atemwegssekreten in die Umgebung zu verhindern.

Darüber hinaus wird Folgendes empfohlen:

Die Mundschutzmaske in offenen oder geschlossenen Privaträumen zu tragen, wo sich Menschen aus verschiedenen sozialen Kreisen treffen.

Hygienische, vorzugsweise wiederverwendbare Mundschutzmasken zu benutzen: Sollte Sie wegen einer Zeitarbeit oder einer festen Arbeitstelle eine Reise machen, bitte beachten Sie, dass es in allen Arbeitsgebieten obligatorisch ist die Mundschutzmaske zu tragen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchen, die Benutzung von Tabak-Inhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Pfeifen, Shisha oder ähnlichen Geräten ist im öffentlichen Bereich verboten, solange es unmöglich ist den Mindestsicherheitsabstand von 2 Metern zu gewährleisten. Während des Rauchens, nur während des Konsums und unter der Voraussetzung, dass ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen garantiert werden kann. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht während des Gehens auf öffentlichen Straßen.

In Geschäften dürfen 75% der amtlich zugelassenen oder festgelegten Anzahl von Kunden nicht überschritten werden. Eine Ausnahme bilden u.a. Geschäfte für Lebensmittel und Getränke sowie Apotheken und ärztliche oder sanitäre Einrichtungen.

Jede Hotelanlage ist gehalten, die Kapazität der verschiedenen Gemeinschaftsräume sowie die Orte, an denen Veranstaltungen abgehalten werden können, festzulegen. Sie bestimmt auch die sichersten Bedingungen entsprechend der vorgesehenen Höchstkapazität und in Übereinstimmung mit den festgelegten Hygiene-, Schutz- und Mindestabstandsregeln. Bitte fragen Sie danach bei Ihrer Ankunft. Wenn Sie an Animations- oder Gruppenveranstaltungen in Ferienunterkünften teilnehmen, müssen Sie mit Kontrollen zur Einhaltung der maximalen Teilnehmerzahl rechnen und den Mindestsicherheitsabstand zwischen Personen einhalten oder, falls nicht möglich, Maske tragen. Aktivitäten wie Animation oder Gruppenkurse werden vorzugsweise im Freien durchgeführt und der Austausch von Material wird vermieden. Decken und Kissen in Schränken müssen geschützt werden.

 Wenn Sie Sportanlagen in Ferienunterkünften, Schwimmbädern oder Turnhallen, Heilbädern oder ähnlichen Einrichtungen besuchen, gibt es Richtlinien und Empfehlungen für deren Nutzung, die den Regeln der Prävention und Hygiene entsprechen.

Wenn Sie mit einem Reiseleiter unterwegs sind, beachten Sie bitte, dass die Reisegruppe aus maximal 25 Personen bestehen darf. Diese Aktivitäten werden vorzugsweise nach Terminvereinbarung arrangiert. Es sind entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung des Sicherheitsabstands zwischen den Personen während der Durchführung der Aktivität zu treffen. Falls dies nicht immer möglich ist, sind alternative Maßnahmen zum Schutz wie Mundschutzmasken zu verwenden.

Die von zugelassenen Veranstaltern durchgeführten Unternehmungen wie Aktivtourismus und Ausflüge in die Natur sind möglich. Bitte beachten Sie bei der Teilnahme an solchen Unternehmungen auf die Anweisungen des Veranstalters über die Einhaltung des Mindestabstands und ggf über die Einhaltung des Mindestabstands und die obligatorische Verwendung einer Mundschutzmaske.

Bei Kulturveranstaltungen in Kinos, Theatern, Konzertsälen und ähnlichen Räumlichkeiten sowie bei Freiluftveranstaltungen werden die Sitzplätze im Voraus nach Familien- und Personengruppen verteilt und zugewiesen, wobei sichergestellt wird, dass das Publikum auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleibt und der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewahrt ist, dass das Publikum auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleibt, der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewahrt ist und eine Mundschutzmaske getragen wird.

Besuche in Museen und Ausstellungshallen sowie programmierte kulturelle Unternehmungen sind erlaubt, sofern die Räumlichkeiten die Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Benutzern erlauben und eine Mundschutzmaske verwendet wird.

Sport oder körperliche Betätigung im Freien kann einzeln oder in Gruppen bis zu maximal 30 Personen gleichzeitig ausgeübt werden, solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Die Maske muss beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Wechsel von einem Bereich zum anderen getragen werden. Bei der Ausübung körperlicher Aktivitäten ist das Tragen einer Atemmaske nicht obligatorisch, wenn dies aufgrund der Art der Aktivität nach den Angaben der Gesundheitsbehörden damit unvereinbar ist. In geschlossenen Einrichtungen und Sportanlagen können Sportaktivitäten in Gruppen von bis zu 25 Personen durchgeführt werden, wobei der Sicherheitsabstand nach Möglichkeit eingehalten werden muss. Der Abstand zwischen Personen hat Vorrang vor anderen Maßnahmen; zwei Drittel der maximal zulässigen Kapazität dürfen nicht überschritten werden. Bei Ausübung der sportlichen Tätigkeit ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

Freizeit-, Erholungs- und Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich Sport, die sporadisch und an dafür nicht vorhergesehenen Orten durchgeführt werden, insbesondere in mobilen Einrichtungen und im Freien, können unter der Voraussetzung stattfinden, dass das Publikum sitzen bleibt und 75 Prozent der zulässigen Kapazität nicht überschritten werden. Es sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sowie eine angemessene Kontrolle zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu gewährleisten. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, sind geeignete Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr zu beachten und alternative Schutzmaßnahmen wie die Verwendung, und alternative Schutzmaßnahmen wie die obligatorische Verwendung der Mundschutzmaske.

 An den Stränden kann zu Einschränkungen beim Zugang und bei der maximalen Kapazität der Strände und Badestellen am Meer kommen, um die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Badegästen zu gewährleisten. Darüber hinaus können je nach Verlauf des gesundheitlichen Notstands Bedingungen und Einschränkungen für den Zugang und den Aufenthalt erlassen werden.

In unseren Naturschwimmbädern wird die Kapazität jedes Schwimmbeckens auf die maximale Anzahl von Benutzern pro Quadratmeter Wasseroberfläche beschränkt und kontrolliert, die die Einhaltung von Sicherheitsabständen während des Badens ermöglicht.

Sport am Strand ist erlaubt, einzeln oder zu zweit allerdings ohne körperlichen Kontakt. Wassersportaktivitäten sind unter den normalen, von jeder Gemeinde festgelegten Bedingungen durchzuführen, wobei die Geräte zu Beginn und am Ende der Aktivität zu desinfizieren sind. Jet-Skier, Tretboote und andere Sport- oder Freizeitgeräte müssen vor jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.

Sonnenliegen und -schirme werden zu allen Seiten mit einem Abstand von 2 m aufgestellt und werden vor Benutzung gereinigt und desinfiziert. Paare können zwei Liegen verwenden, die mindestens durch einen Abstand von anderthalb Meter getrennt sind; der Abstand zur nächsten Liege beträgt jeweils mindestens zwei Meter.

Campen können Sie nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und unter Einhaltung der angegebenen Maßnahmen und mit einer Höchstzahl von 20 Personen.

Aufgrund des gesundheitlichen Notstands sollen die Diskotheken, Tanz- und Nachtlokale mit und ohne Livemusik der Kanarischen Inseln geschlossen bleiben.

Die Benutzung von Tabak-Inhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Pfeifen, Shisha oder ähnlichen Geräten ist in allen Unterhaltungs- und Vergnügungsorten, Gastwirtschaften, Restaurants oder ähnlichen öffentlichen Anlagen verboten.

Freizeit-, Vergnügungs- und Unterhaltungsschiffe mit wirtschaftlicher Tätigkeit dürfen der Öffentlichkeit ausschließlich ihre Außenräume für den sitzenden Verzehr öffnen. Jedenfalls ist die maximale Teilnehmerzahl auf 75 % begrenzt.

In Kirchen und anderen religiösen Einrichtungen ist stets der Abstand zwischen anderen Personen einzuhalten, einzuhalten und die Verwendung einer Mundschutzmaske ist obligatorisch.

. In solchen Räumen dürfen 50% der maximalen Teilnehmerzahl, die an einer gut sichtbaren Stelle aushängt, nicht überschritten werden

Gemäß den Vorschriften über Suchtprävention, Suchtbekämpfung und soziale Integration wird der Verkauf und Verbrauch alkoholischer Getränke im öffentlichen Bereichen bestraft.

Den Bürgern wird empfohlen ihre sozialen Begegnungen außerhalb ihrer stabilen Gruppe des Zusammenlebens einzuschränken.

Es wird empfohlen, dass jede Person eine eigene stabile soziale Gruppe definiert und, dass innerhalb dieser Gruppe soziale Begegnungen mit maximal 10 Personen stattfinden.

Sicherheitsabstand:

  • Es muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen auf öffentlichen Straßen, im Freien und in allen geschlossenen Räumen eingehalten werden, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder öffentlich zugänglich sind; falls dies nicht möglich ist, müssen alternative Maßnahmen eines angemessenen physischen Hygieneschutzes und der Atmungsetikette eingehalten werden, unabhängig von der obligatorischen Verwendung einer Maske.
  • Diese Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes gilt nicht für zusammenlebende Personen.
  • Es wird empfohlen, den Aufenthalt in belebten geschlossenen Räumen und in der Nähe anderer Personen zu vermeiden.

Bei der Ankunft oder bei der Abreise kann eine Temperaturkontrolle sowie andere Arten von sanitären Maßnahmen durchgeführt werden, je nachdem, ob es sich um Reisen von Flughäfen oder Häfen zwischen den Inseln. Gebiets der Autonomen Region der Kanarischen Inseln oder um Transfers Häfen für Inselnreisen.

Schließlich empfehlen wir, dass Sie bei allen Unternehmungen ein Desinfektionsgel und eine Mundschutzmaske mitnehmen, damit Sie sie bei Bedarf verwenden können. Wir sehen unsere Aufgabe darin, so viele Informationen wie möglich über die aktuelle Situation bereitzustellen und Sie in einer Hauptstadt willkommen zu heißen, die voller Leben steckt. Die Gesundheitsstandards für ein sicheres Reisen haben für uns höchste Priorität.

Fremdenverkehrsbüro Plaza de España

Plaza de España, S/N, 38001 Santa Cruz de Tenerife

Öffnungszeiten:

– Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr

– Samstag und Sontag von 10:00 bis 13:00 Uhr

Telefonnumer und touristische Information (während der Öffnungszeiten)+34 922 89 29 03

Standort in Google Apps

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