Skip to main content

Informationen zum Covid 19

Zusammenfassende Tabelle der anwendbaren Präventivmassnahmen zur Bewältigung der durch die Pandemie verursachte Gesundheitskrise auf den Teneriffa.
Tabelle der auf Teneriffa geltenden allgemeinen Präventionsmaßnahmen für Stufe 1 ab 17 september 2021.

Zu beachten: diese Tabelle dient nur zur Information und ist nicht vollständig.  Die vollständigen Texte der Regierungsabkommen sollten zur Klärung eventueller Fragen eingesehen werden. Sie sind unter
www.gobiernodecanarias.org/boc veröffentlicht.

Abschnitt SEKTOR / TÄTIGKEIT Alarmstufe 1
1.1 Soziale und familiäre Zusammenkünfte zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte
Schattierte Maßnahmen gelten erst ab dem 24. Januar 2021.
Maximal 12 Personen, außer bei gleichen Haushaltsmitgliedern
1.2 Zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von 1,5 Metern Im öffentlichen Verkehrsraum und auf allen öffentlichen Plätzen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Kann ein solcher Abstand in Räumlichkeiten oder Einrichtungen nicht eingehalten werden, ist der Aufenthalt auf eine Person zu beschränken.
Es wird empfohlen, den Aufenthalt in geschlossenen und überfüllten Räumen zu vermeiden.
1.3 Verwendung der Mundschutzmaske Alle Personen über 6 Jahren müssen in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Freien einen Mundschutz tragen, wenn der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden darf, außer bei Gruppen von Mitbewohnern, außer beim Essen oder Trinken.
Erwachsene und Kinder über sechs Jahren müssen bei öffentlichen und/oder Gruppentransporten Masken tragen, es sei denn, Sie sind behindert oder haben eine Atemwegserkrankung. In den Reisebussen werden Sitzplätze vergeben.
Die korrekte Verwendung der Maske ist obligatorisch und muss Nase und Mund jederzeit vollständig bedecken.
1.7 Arbeitssphäre Die Leistungserbringung erfolgt vorzugsweise Telematisch.

In Fällen von Besprechungen werden nur die wesentlichen Sitzungen persönlich abgehalten, So werden die Maßnahmen garantiert.

1.6 Aktivitäten, Dienstleistungen und Betriebe: Begrenzung der Öffnungszeiten. 02:00 Uhr für die Schließung der Hotel- und Restaurantaktivitäten.
Das Nachtleben (Disco, Pub und Karaoke), Casinos und Spielhallen ist bis 04:00 Uhr geschlossen. Tanzen ist nicht erlaubt.
2.1.2009 Allgemeine Kapazität für Toiletten, Umkleideräume, Anproberäume… Räume bis zu 4 m2: maximal eine Person, es sei denn, diese Person muss von einer Begleitperson unterstützt werden.
Räume über 8 m2: 50% der maximalen Kapazität. Zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss im Innenraum immer eingehalten werden.
2.1.9
bis
Öffentliche Verkehrsmittel in Pkw und Mietwagen mit Fahrer Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer: in jeder Sitzreihe dürfen maximal 2 Personen mitfahren, es sei denn, sie sind Mitglieder des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz darf nicht benutzt werden.
Alle Passagiere müssen eine Mundschutzmaske tragen. Ferner soll der Luftaustausch durch offene Fenster oder Außenluftansaugsystem gewährleistet sein.
Die Umluftfunktion darf nicht verwendet werden.50% der maximalen Kapazität.
Kapazität: 100%
2.1.2009 Straßenverkehr – öffentlicher Personenverkehr Der Betreiber muss das Betriebsrisiko bewerten und erforderliche Abhilfemaßnahmen ergreifen, wie z. B.:
Verstärkung des Verkehrs in Zeitfenstern und Linien mit mehr Fahrgästen.
Öffentliche Information über die maximale Kapazität der in Betrieb befindlichen Geräte.
Lufterneuerung durch Öffnen von Fenstern oder Öffnungen. Erhöhung der Zwangslüftungssysteme bzw. Der Außenluftzufuhr, erhöhen des Lüftungsverhältnises. Außenluft/Umluft im Raum
An Haltestellen alle Fahrzeugtüren so lange wie möglich öffnen.Benutzer sollen während der gesamten Fahrt Präventiv- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ergreifen:
Obligatorische Verwendung der Mundschutzmaske
Essen, Trinken oder Rauchen verboten.
Kein Schreien, Singen oder Sprechen mit anderen Fahrgästen oder mit Mobiltelefonen.
Vermeiden Sie Reisen zu Stoßzeiten, außer für wesentliche Aktivitäten
2.1.10 Betriebsstätten und Innenräume Der Betreiber muss die zulässige Leistung, die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes und die obligatorische Verwendung der Mundschutzmaske genau kontrollieren. Vermeiden Sie Gedränge im Inneren, am Eingang und am Ausgang.
Das Sicherheitspersonal muss die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherstellen
2.1.12 Rauchen und Verwendung von anderen Inhalationsgeräten Verboten in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten und Einrichtungen, einschließlich Freiluftterrassen
Erlaubt auf öffentlichen Verkehrswegen unter Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes von 2 m.
Verboten im Umkreis von 5 Metern um den Zugang zu nicht-universitären Bildungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie zu Räumlichkeiten oder Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist
Verboten innerhalb eines Umkreises von mindestens 2 Metern um Spielplätze
Rauchen ist auf öffentlichen Wegen nicht erlaubt.
2.1.12 Essen und Trinken auf öffentlichen Verkehrswegen Essen und Trinken auf öffentlichen Verkehrswegen und auf Freiflächen nicht erlaubt, wo der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, außer zwischen stabilen Haushaltsmitgliedern und an dafür zugelassenen Orten
3.2
Hotel, Verpflegungsdienstleistungen und Restaurants Mindestabstand von 2 Metern zwischen Stühlen benachbarter Tische, zwischen Tischgruppen und zwischen Kundengruppen an der Theke
Stühle sollen im Zickzack-Muster angeordnet werden, um ein Sitzen von Angesicht zu Angesicht zu vermeiden.
Der zugewiesene Platz für Kunden oder Kundengruppe am der Theke muss physisch und sichtbar gekennzeichnet sein
Im Innenbereich in geschlossenen Räumen.
Im Außenbereich: 100% der festgelegten Kapazität. Gäste pro Tisch: 12
Im Innenbereich 75%.
Verzehr an der Theke verboten.
Das Lokal soll um 24:00 Uhr komplett geschlossen sein; Hauslieferungen und Speisenabholung vom Geschäftslokal sind davon auch betroffen.
3.3
Beherbergungsbetriebe (gemeinschaftliche Flächen in Innenräumen ohne Verzehr von Getränken od. Mahlzeiten) Kapazität: 75%
Gruppen von maximal 12 Personen
Beherbergungsbetriebe
(gemeinschaftliche Flächen in Innenräumen mit Verzehr von Getränken oder Speisen)
Wie Hotel, Verpflegungsdienstleistungen und Restaurants (Abschnitt 3.2)
Bedientes Buffet im Innen- und Außenbereich erlaubt
3.4 Geführte Touren Maximal 100 Personen, außer bei Aktivitäten im Freien, bei denen ein sicherer Abstand zwischen den verschiedenen Gruppen gewährleistet ist; hier sind bis zu 20 Personen erlaubt.

In Gruppen von maximal 12 Personen.

3.5 Aktiver Tourismus Maximal 12 Personen, außer bei Aktivitäten im Freien, bei denen ein sicherer Abstand zwischen den verschiedenen Gruppen gewährleistet ist; hier sind bis zu 20 Personen erlaubt.In Gruppen von maximal 12 Personen.
3.6 Sonstige öffentliche gewerbliche Einrichtungen u. freiberufliche Dienstleistungen Kapazität: 50 % innerhalb des Betriebsgeländes und gewerbliche Einzelhandelseinrichtungen
3.6 Aufenthaltsbereiche von Einkaufszentren und Shopping Malls Maximale Kapazität der Gemeinschaftsbereiche: 75 % der zulässigen Kapazität pro Etage
Nutzung von Erholungsflächen wie Kinderflächen, Spielplätzen oder Rastplätzen verboten, sie müssen geschlossen bleiben.
Für Menschen über 75 Jahre wird ein bevorzugter Service angeboten: Vorrangiger Zugang zu den Kassen, Reservierung von Parkplätzen, Ruheplätzen usw.
Kunden ist es nicht gestattet, sich in den Gemeinschaftsbereichen aufzuhalten, nur zu Transitzwecken oder um auf den Eintritt in die Einrichtungen zu warten.
Diese Einschränkung gilt nicht für zugelassene Catering- und Restaurantdienstleistungen, die den Bestimmungen von Abschnitt 3.2 einhalten müssen
Der Betreiber soll die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes treffen und Kapazitätskontrollen in Räumlichkeiten, Betrieben und in Gemeinschaftsbereichen von Einkaufszentren durchzuführen.
3.7 Kulturelle Aktivitäten in Kinos, Theatern, Hörsälen und stabilen Kulturstätten Kapazität: 55%.
3.8 Museen, Ausstellungshallen, Denkmäler und andere kulturelle Einrichtungen Kapazität: 50%
Gruppen von maximal 12 Personen
3.9 Bibliotheken, Säle und Dienstleistungen Kapazität: 50%
Gruppen von maximal 12 Personen
3.11 Archiv Büros Kapazität: 50%
Gruppen von maximal 12 Personen
3.13 3.13.1. Nicht-professionelle Verbandssportarten: körperliche und sportliche Aktivität im Freien in Sportanlagen und -zentren
.
Jede Sportanlage und jedes Zentrum darf 100 % ihrer Kapazität nicht überschreiten
Bei kollektiven Aktivitäten, bei denen es nicht möglich ist, den Abstand von 2 m dauerhaft einzuhalten, sind Gruppen von 6 Personen erlaubt, maximal 12 Personen einschließlich des LehrersDie Verwendung von Mundschutzmasken ist nur für solche Disziplinen ausgenommen, die auf speziellen Bahnen oder Plätzen ausgeübt werden, wie z. B. Tennis, Paddle, Leichtathletik oder Sportbahnen, vorausgesetzt, dass die maximale Spielfeld-/Bahnbelegung den Sport-/Spielregeln entspricht und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern jederzeit eingehalten werden kann.Der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern muss immer eingehalten werden
Minderjährige, die an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, dürfen von 2 Erwachsenen begleitet werden, die sich auf den Sitzreihen aufhalten sollen. Maximale Kapazität der Sitzreieh: 50%
Die Verwendung einer Mundschutzmaske ist verbindlich, mit den in jeder Alarmstufe angegebenen Ausnahmen
Das Publikum und die evtl. Begleitpersonen der Minderjährige werden wie in Abschnitt 3.15 geregelt.
3.13.2. Körperliche Aktivität und NICHT FEDERIERTER Sport in INNENBEREICHEN von Einrichtungen und Sportzentren
Kapazität: 75%.
3.14.1 Professionelle Verbandssportarten: sportliche Aktivität im nationalem oder internationalem Gebiet – Trainingsprogramm Verbands- und Leistungssport darf individuell und kollektiv ausgeübt werden, wobei ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von 2 m einzuhalten ist, mit maximal 25 Personen gleichzeitig
Sportarten, die einen ständigen Körperkontakt mit dem Gegner implizieren, sind nicht erlaubt.
Für die nicht-professionelle Verbandssportausübung gelten die Punkte 3 bis 9 von Abschnitt 3.13
Die Regionalverbände werden Protokolle erstellen für die Einhaltung aller Maßnahmen zur Prävention des Coronavirus
3.14.2 Professionelle Verbandssportarten: sportliche Aktivität im Regional-oder Inselgebiet – Trainingsprogramm Wie in Abschnitt 3.13 geregelt.

Sportarten, die einen ständigen Körperkontakt, Kampf oder ähnliches mit dem Gegner implizieren, sind nicht erlaubt.
Jede Art von Übung im Freien, bei der 2 Meter Sicherheitsabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann und die mehr Teilnehmer erfordert, als nach Abschnitt 3.13(1) zulässig sind, ist verboten.
-Körperliche und sportliche Aktivitäten können in Innenräumen von Sportanlagen und -zentren nicht ausgeübt werden. Siehe Abschnitt 3.13, Punkt 1.

-Sportliche Übung und Aktivität kann in Innenräumen von Sportanlagen und -zentren nicht ausgeübt werden.

3.14.3

Professionellen Verbandssportarten: sportliche Aktivität im Regional-oder Inselgebiet – Wettkämpfe

Wettkämpfe der Verbandssportarten auf regionaler und Insel-Ebene werden ausgesetzt.

3.15

Sportliche Veranstaltungen, die eine vorherigen Genehmigung für Massenveranstaltungen benötigen: siehe Abschnitt 2.1.11

Es dürfen keine Massenveranstaltungen abgehalten werden, die eine vorherige Genehmigung benötigen. Kapaziät: 75% indoor, 100% outdoor.

3.16 Religiöse Stätten Kapazität: 75% und 20 Personen im Freien.
3.17 Mahnwachen und Beerdigungen Kapazität: 50%
20 Personen im Freien
10 Personen in geschlossenen Räumen.
Leichenzug: maximal 25 Personen
Verbrennung: 5 Personen
3.18
Hochzeiten und andere religiöse oder zivile Feiern im Freien.
Protokoll der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit
Feierlichkeiten müssen den Bestimmungen von Abschnitt 3.2 über Hotels und Gaststätten entsprechen

Es wird empfohlen, die Veranstaltung zu verschieben

Maximal 150 Personen.

Hochzeiten und andere religiöse oder zivile Feiern in Innenräumen
Protokoll der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit
Kapazität: 75%
Maximal 50 Personen.
3.19 Einrichtungen und Räumlichkeiten für Glücksspiele und Sportwetten
Die schattierten Maßnahmen gelten erst ab dem 24. Januar 2021.
Kapazität:75%
3.22 Strände Kapazität:100 %, berechnet mit einer Rate von 4 m2 Nutzfläche pro Person
Maximale Gruppengröße: 12 Personen
Personen verschiedener Haushalte müssen untereinander einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, wenn sie den Mundschutz nicht benutzen. (1.3.2.f).
3.22.5 Sport am Strand und Wassersportzentren Nicht-Kontakt-, Einzel- und Zwei-Personen-Sportarten erlaubt
Maximale Gruppengröße: 12 Personen
3.23
Kinder- und Jugendcamps (im Freien) Kapazität: 75%
Maximal 30 Personen, einschließlich Lehrer.
Maximale Gruppengröße:12 Personen
Kinder- und Jugendcamps (in Hallen)

Es kann nicht ausgeführt werden.

3.24 Camps, Hütten/Schutzhütten, nicht-soziale Herbergen und Lager mit Übernachtung

Kapazität: 575%

Maximale Gruppengröße: 12 Personen.

Öffentliche Verkostungen in geschlossenen Räumen

Kapazität: 50%
Maximale Gruppengröße: 8 Personen.

3.28 Sporadische oder außergewöhnliche Märkte Im freien: 50% der Sporadischen oder außergewöhnlichen Straßenmärkte dürfen nicht stattfinden.
Regelmäßig stattfindende Märkte 75 % der regulatorischen Kapazität
50 % der regulatorischen Kapazität.
Sie sind nicht genehmigungspflichtig im Sinne von Art. 2.1.11
Es wird empfohlen, dass die Stände einen 4,5 m breiten vorderen Gang für den Kundenverkehr haben
Im Falle von gegenüberliegenden Ständen beträgt die Breite dieser Fahrspur 6 m
Zwischen den Pfosten muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden, es sei denn, sie sind durch Baustelleneinrichtungen räumlich getrennt.
3.29 Akademien, Fahrschulen, nicht-formale Bildungszentren und Ausbildungszentren Kapazität: 50%
E-Learning wird, wann immer möglich, empfohlen.
Maximal 30 Personen
Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung gemäß Art. 2.1.11.

Staatsprüfungen, Auswahlprüfungen und andere selektive Verfahren

Ausschließlich für nationale Prüfungen und  selektive Verfahren, solange nicht mehr als 50% der regulatorischen Kapazität überschritten wird und maximal 30 Personen pro Klassenraum teilnehmen.

Alle andere Prüfungen dürfen nicht persönlich abgelegt werden.

Maximal 30 Teilnehmer pro Klassenzimmer oder pro räumlich abgegrenztem Raum
3.31 Versammlungen von Wohnungseigentümer-gemeinschaften Nur aufgrund von höherer Gewalt und Kapazität von 50%.
Keine vorherige Genehmigung erforderlich.
Die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit wird ein Gesundheitsprotokoll zur Verfügung stellen, um die Einhaltung von Präventivmaßnahmen zu erleichtern, wie sie von den Berufsverbänden der Immobilienverwalter vorgeschlagen werden
3.32 Schwimmbäder zur gemeinschaftlichen Nutzung und Wellness Bereiche Außenanlagen: Kapazität: 50%.
Innenräume: geschlossen. Ausgenommen davon sind REHA-zentren von sanitären Diensten und Einrichtungen.
Maximale Größe jeder Gruppe: 8 Personen
3.32.3 Saunas

Nutzung verboten.

3.33 Jahrmärkte, Vergnügungsfahrten oder ähnliche Aktivitäten Kapazität: 50%
3.34 Erholungs-, Freizeit- und Unterhaltungsboote mit wirtschaftlicher Aktivität Kapazität: 50% 8 Personen pro Gruppe Bewirtung mit Speisen oder Getränken muss im Freien erfolgen, sitzend und unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen für Aktivitäten im Freien (siehe Abschnitt 3.2)
3.35 Studentenwohnheime. Freizeiteinrichtungen, von Wohnungseigentümer-
gemeinschaften, etc.
Besuche in Studentenwohnheimen sind verboten und die öffentlichen Bereiche sind geschlossen.

Die Aktivitäten in den übrigen Freizeitzentren für Kinder und Jugendliche, Kinderspielzentren und AAVV sind eingestellt

4.1 Partys, Feste und beliebte Veranstaltungen Ausgesetzt, bis die epidemiologische Situation es ratsam macht und die Gesundheitsbehörde es erlaubt
4.5 Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Verkehrsraum, in Parks oder auf Erholungs- und Freizeitflächen im Freien Der Verkauf oder Konsum von alkoholischen Getränken ist auf öffentlichen Verkehrswegen, in Parks oder auf Erholungsflächen im Freien nicht gestattet.
Die Kontrollen werden verstärkt, um den Konsum von Alkohol und andere unerlaubte Aktivitäten auf öffentlichen Wegen, in Parks und auf Plätzen zu verhindern, mit der Möglichkeit der nächtlichen Sperrung solcher Bereiche, in denen es aus diesem Grund zu Menschenansammlungen kommen kann
Fußballstadien und Indoor-Arenen 100 % in Fußballstadien und 80 % in geschlossenen Räumen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt.

 

 

Weitere zu übersetzende Sätze:

  • Es muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen auf öffentlichen Straßen, im Freien und in allen geschlossenen Räumen eingehalten werden, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder öffentlich zugänglich sind; falls dies nicht möglich ist, müssen alternative Maßnahmen eines angemessenen physischen Hygieneschutzes und der Atmungsetikette eingehalten werden, unabhängig von der obligatorischen Verwendung einer Maske.
  • Diese Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes gilt nicht für zusammenlebende Personen.
  • Waschen Sie Ihre Hände, wenn Sie an Ihrem Wohnort ankommen. Entsorgen Sie Ihre Maske in einem versiegelten Umschlag.
  • Es wird empfohlen, den Aufenthalt in belebten geschlossenen Räumen und in der Nähe anderer Personen zu vermeiden.

Bei der Ankunft oder bei der Abreise kann eine Temperaturkontrolle sowie andere Arten von sanitären Maßnahmen durchgeführt werden, je nachdem, ob es sich um Reisen von Flughäfen oder Häfen zwischen den Inseln. Gebiets der Autonomen Region der Kanarischen Inseln oder um Transfers Häfen für Inselnreisen.

Schließlich empfehlen wir, dass Sie bei allen Unternehmungen ein Desinfektionsgel und eine Mundschutzmaske mitnehmen, damit Sie sie bei Bedarf verwenden können.

Tragen Sie immer hydroalkoholisches Gel. Die Mundschutzmaske soll stets richtig getragen werden (Nase und Mund bedecken). 

Fremdenverkehrsbüro Plaza de España

Plaza de España, S/N, 38001 Santa Cruz de Tenerife

Öffnungszeiten:

– Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr

– Samstag und Sontag von 10:00 bis 13:00 Uhr

Telefonnumer und touristische Information (während der Öffnungszeiten)+34 922 89 29 03

Standort in Google Apps

Fremdenverkehrsbüro Plaza de España

Plaza de España, S/N, 38001 Santa Cruz de Tenerife

Öffnungszeiten:

– Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr

– Samstag und Sontag von 10:00 bis 13:00 Uhr

Telefonnumer und touristische Information (während der Öffnungszeiten)+34 922 89 29 03

Standort in Google Apps

@ 2024 Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife

X